Bestattungskosten steuerlich absetzen: So funktioniert es richtig

Eine Bestattung ist nicht nur emotional belastend – sie bringt oft auch erhebliche Kosten mit sich. Viele Angehörige fragen sich: Kann ich die Bestattungskosten steuerlich geltend machen? Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Bestattungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Bestattungskosten absetzbar sind, wie du sie richtig in der Einkommensteuererklärung angibst und worauf du achten musst.


⚖️ Grundregel: Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung

Nach deutschem Steuerrecht (§ 33 EStG) können Bestattungskosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden – wenn sie notwendig und angemessen sind und du die Kosten aus eigenen Mitteln tragen musst.


💡 Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

  1. Du bist zur Kostentragung verpflichtet:
    • Du hast geerbt oder bist bestattungspflichtig (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister je nach Landesrecht).
  2. Die Kosten konnten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden:
    • Gibt es ein Erbe, müssen die Bestattungskosten zuerst aus dem Nachlass bezahlt werden.
    • Nur wenn das Erbe nicht ausreicht, kannst du den Differenzbetrag steuerlich geltend machen.
  3. Notwendige und angemessene Kosten:
    • Das Finanzamt erkennt nur angemessene Kosten an (siehe weiter unten).

💰 Welche Bestattungskosten sind absetzbar?

Absetzbare Kosten:

  • Kosten für Bestatterleistungen (z.B. Sarg, Urne, Überführung, Versorgung des Verstorbenen)
  • Gebühren für Friedhof, Grabstelle und Beisetzung
  • Kosten für den Trauerredner, Geistlichen oder Musiker
  • Kosten für den Todesanzeigen und Danksagungen
  • Aufwendungen für Blumen, Kränze, Grabstein und Grabpflege (nur Erstbepflanzung!)

Nicht absetzbar:

  • Bewirtungskosten (z.B. Leichenschmaus)
  • Kosten für eine Grabpflege über die Erstbepflanzung hinaus
  • Luxusausgaben (z.B. besonders aufwendige Dekoration)

Richtwert für angemessene Kosten:
Das Finanzamt orientiert sich oft an einer Grenze von 7.500 € bis 10.000 € – darüber hinausgehende Beträge müssen besonders begründet werden.


📋 So trägst du Bestattungskosten in die Steuererklärung ein

  1. Anlage Außergewöhnliche Belastungen (in deiner Einkommensteuererklärung)
    • Zeile 67: Hier werden die Bestattungskosten eingetragen.
    • Belege beifügen: Rechnungen vom Bestatter, Friedhof, Traueranzeigen etc. – wichtig für den Nachweis!
  2. Zumutbare Belastung wird abgezogen:
    • Das Finanzamt zieht eine zumutbare Eigenbelastung ab, die sich nach deinem Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder richtet.

📈 Beispielrechnung

  • Gesamtkosten der Bestattung: 8.000 €
  • Erbe vorhanden: 3.000 € (davon werden die Kosten gedeckt)
  • Differenzbetrag: 5.000 € (absetzbar)
  • Zumutbare Belastung (je nach Einkommen z.B. 1.200 €):
  • Absetzbarer Betrag: 3.800 €

🏛️ Alternative: Erbschaftssteuer

Wenn du durch das Erbe Erbschaftssteuer zahlen musst, kannst du pauschal 10.300 € für Bestattungskosten und Grabpflege geltend machen – ohne Nachweise.
(§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG)

Diese Pauschale gilt nur im Rahmen der Erbschaftssteuer, nicht in der Einkommensteuer.


📍 Fazit: Bestattungskosten von der Steuer absetzen – möglich, aber mit Regeln

Bestattungskosten steuerlich abzusetzen ist ein sinnvoller Weg, um die finanzielle Belastung etwas zu mildern. Voraussetzung ist, dass du zur Kostentragung verpflichtet bist und der Nachlass nicht ausreicht. Wichtig ist, die richtigen Belege vorzulegen und den angemessenen Rahmen einzuhalten.

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