Bestattungsarten in Deutschland: Überblick und rechtliche Grundlagen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Bestattungsarten, die es ermöglichen, den letzten Weg eines Menschen individuell zu gestalten. Ob traditionell oder modern, naturverbunden oder außergewöhnlich – jede Bestattungsform hat ihre eigene Symbolik und rechtliche Rahmenbedingungen.

In diesem Beitrag erhältst du einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bestattungsarten in Deutschland und erfährst, welche gesetzlichen Grundlagen dabei beachtet werden müssen.


⚰️ Erdbestattung – die klassische Form

Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung in Deutschland. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Erdgrab beigesetzt.

Besonderheiten:

  • Meist mit einer Trauerfeier in der Kirche oder Friedhofskapelle verbunden.
  • Grabarten: Wahlgrab (mit Auswahl der Grabstelle) oder Reihengrab (Zuweisung durch den Friedhof).
  • Ruhezeit: 15 bis 30 Jahre – je nach Friedhofssatzung.

Rechtliche Grundlage:
Erdbestattungen sind gesetzlich vorgeschrieben auf Friedhöfen durchzuführen. Der Friedhofszwang gilt in allen Bundesländern.


🔥 Feuerbestattung – flexibel und vielseitig

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt.

Beisetzungsmöglichkeiten:

  • Urnengrab auf dem Friedhof
  • Kolumbarium (Urnenwand)
  • Baumbestattung (z.B. Friedwald, Ruhewald)
  • Seebestattung

Rechtliche Grundlage:
Feuerbestattungen sind in ganz Deutschland erlaubt. Auch hier gilt der Friedhofszwang – die Asche muss auf einem Friedhof oder genehmigten Ort beigesetzt werden (z.B. Friedwald, See).


🌳 Baumbestattung – naturnaher Abschied

Bei einer Baumbestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt – in speziellen Friedwäldern oder Ruhewäldern.

Besonderheiten:

  • Kein klassisches Grab, sondern ein Baum dient als Grabstätte.
  • Keine Grabpflege notwendig – die Natur übernimmt diese Aufgabe.

Rechtliche Grundlage:
Baumbestattungen sind in Deutschland in genehmigten Waldgebieten erlaubt (Friedhöfe im weitesten Sinne). Der Friedhofszwang bleibt bestehen, wird aber naturnah interpretiert.


⚓ Seebestattung – letzte Ruhe auf dem Wasser

Die Asche wird in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben – meist auf der Nord- oder Ostsee.

Besonderheiten:

  • Naturnaher Abschied auf hoher See.
  • Eine Urkunde mit den genauen Koordinaten wird den Angehörigen übergeben.
  • Die Trauerfeier kann an Bord oder vorab an Land stattfinden.

Rechtliche Grundlage:
Seebestattungen sind in Deutschland gesetzlich erlaubt, bedürfen aber einer behördlichen Genehmigung. Der Friedhofszwang wird auf See ausgedehnt.


🌿 Reerdigung (Humusbestattung) – nachhaltig und innovativ

Bei der Reerdigung wird der Körper des Verstorbenen innerhalb von ca. 40 Tagen zu nährstoffreicher Erde kompostiert.

Besonderheiten:

  • Besonders umweltfreundlich und CO₂-neutral.
  • Die entstandene Erde kann auf einem Friedhof beigesetzt oder für Baumpflanzungen genutzt werden.

Rechtliche Grundlage:
Aktuell nur in einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein) erlaubt. Weitere Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz) planen Gesetzesanpassungen.


💎 Diamantbestattung – Erinnerung für die Ewigkeit

Ein kleiner Teil der Asche oder Haare wird in einen Erinnerungsdiamanten umgewandelt.

Besonderheiten:

  • Persönliches Erinnerungsstück in Form eines Diamanten.
  • Der Großteil der Asche wird weiterhin gemäß deutschem Bestattungsrecht beigesetzt.

Rechtliche Grundlage:
Da in Deutschland Friedhofszwang herrscht, muss der größte Teil der Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Diamantfertigung erfolgt meist im Ausland (z.B. Schweiz, Niederlande).


🚀 Weitere Bestattungsarten (aktuell im Ausland möglich)

  • Weltraumbestattung: Ein Teil der Asche wird ins All geschickt.
  • Wiesen- oder Naturbestattungen im Ausland: In der Schweiz oder den Niederlanden ist es erlaubt, die Asche auf einer Wiese, in einem Fluss oder im eigenen Garten beizusetzen.

In Deutschland ist dies aufgrund des Friedhofszwangs aktuell nicht erlaubt.


⚖️ Friedhofszwang – das Grundprinzip in Deutschland

In Deutschland gilt grundsätzlich der Friedhofszwang: Verstorbene müssen auf einem Friedhof, in einem Friedwald oder auf See beigesetzt werden. Ziel ist es, den Schutz der Totenruhe und die Würde des Verstorbenen zu wahren.


📍 Fazit: Bestattungsarten – Vielfalt im gesetzlichen Rahmen

Deutschland bietet mittlerweile eine große Vielfalt an Bestattungsarten – vom klassischen Erdgrab bis hin zu modernen, naturnahen und nachhaltigen Formen wie der Reerdigung oder Baumbestattung. Der Friedhofszwang bleibt jedoch eine Konstante, die sicherstellt, dass die Totenruhe respektiert wird.

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