Bestattungspflicht: Wer muss zahlen?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation – doch neben der Trauer stehen oft auch organisatorische und finanzielle Fragen im Raum. Eine davon: Wer ist eigentlich für die Bestattung verantwortlich? Und wer trägt die Kosten?

In Deutschland regelt die sogenannte Bestattungspflicht, wer für die Organisation und Bezahlung einer Bestattung zuständig ist. Doch zwischen gesetzlichen Vorgaben und familiären Realitäten gibt es oft Unsicherheiten.

In diesem Beitrag erfährst du, wer zur Bestattung verpflichtet ist, wer die Kosten tragen muss und welche Möglichkeiten es gibt, finanzielle Unterstützung zu erhalten.


⚖️ Was ist die Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht legt fest, wer die Bestattung eines Verstorbenen organisieren und durchführen muss. Sie ist im jeweiligen Bestattungsgesetz der Bundesländer geregelt und unabhängig vom Erbrecht.

Wichtig: Bestattungspflicht und Erbenstellung sind zwei verschiedene Dinge!

  • Bestattungspflicht = Wer muss die Bestattung organisieren?
  • Erbenstellung = Wer erbt und ist damit auch finanziell verantwortlich?

🧑‍⚖️ Wer ist bestattungspflichtig?

In Deutschland gilt in den meisten Bundesländern eine Reihenfolge der Bestattungspflichtigen – meist in folgender Ordnung:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  2. Volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Großeltern
  6. Enkelkinder

Diese Reihenfolge kann je nach Bundesland leicht variieren (z.B. in Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein). Bei Unsicherheiten hilft eine Beratung durch den Bestatter oder ein Blick ins jeweilige Landesgesetz.


💰 Wer muss die Bestattungskosten zahlen?

Die Kostentragungspflicht ist rechtlich an das Erbrecht gekoppelt. Das bedeutet:

  1. Erben tragen die Kosten
    Wer das Erbe des Verstorbenen annimmt, ist auch für die Bestattungskosten verantwortlich – selbst wenn er nicht bestattungspflichtig ist.
  2. Keine Erben oder ausgeschlagenes Erbe?
    Dann haften die Bestattungspflichtigen nach Landesgesetz für die Kosten – auch wenn sie nichts geerbt haben.
  3. Sozialbestattung
    Wenn die Bestattungspflichtigen oder Erben finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, kann beim Sozialamt eine Übernahme der Bestattungskosten beantragt werden.

📝 Beispiele aus der Praxis

  • Fall 1: Erben und Bestattungspflichtige sind identisch
    Die Ehefrau ist sowohl Erbin als auch bestattungspflichtig. Sie organisiert die Bestattung und bezahlt aus dem Nachlass.
  • Fall 2: Erbe ausgeschlagen, aber bestattungspflichtig
    Die Kinder schlagen das Erbe aus, müssen aber dennoch für die Bestattung aufkommen, wenn sie bestattungspflichtig sind.
  • Fall 3: Kein Vermögen vorhanden
    Die Angehörigen sind zahlungsunfähig – das Sozialamt kann in solchen Fällen die angemessenen Bestattungskosten übernehmen.

💡 Tipps zur finanziellen Vorsorge

  • Bestattungsvorsorgevertrag
    Mit einem Vorsorgevertrag kann der Verstorbene bereits zu Lebzeiten die eigene Bestattung regeln und finanzieren – entlastet Angehörige und sichert den letzten Willen ab.
  • Sterbegeldversicherung
    Diese Versicherung deckt im Todesfall die anfallenden Kosten ab.
  • Rücklagen bilden
    Wer keine Versicherung abschließen möchte, kann eigenständig für die Bestattung vorsorgen.

📍 Fazit: Bestattungspflicht – eine klare Regelung mit vielen Fragen

Die Bestattungspflicht regelt klar, wer für die Organisation einer Bestattung zuständig ist – die Kostenfrage hängt jedoch stark vom Erbrecht ab. Oft führt das zu Unsicherheiten, besonders wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder kein Vermögen vorhanden ist.

Möchten Sie sich rechtzeitig absichern oder haben Fragen zur Bestattungspflicht?
Ich berate Sie gerne umfassend und einfühlsam zu allen rechtlichen und finanziellen Fragen – auch zur Bestattungsvorsorge und Sozialbestattung.

Bestattungen Thies – Ihr Ansprechpartner für transparente Beratung und würdige Abschiede in Hamburg, Seevetal und Niedersachsen.

Facebook
Twitter
LinkedIn