Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stellt sich oft schnell die Frage: Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? In Deutschland regelt die gesetzliche Erbfolge, wie das Vermögen eines Verstorbenen verteilt wird – und das kann manchmal anders ausfallen, als gedacht.
In diesem Beitrag erfährst du, wie die gesetzliche Erbfolge in Deutschland funktioniert, wer in welcher Reihenfolge erbt und warum es sinnvoll sein kann, mit einem Testament vorzusorgen.
⚖️ Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann in Kraft, wenn der Verstorbene kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und basiert auf einem Verwandtschaftssystem in Ordnungen.
🧑🤝🧑 Die Erben nach Ordnungen
Die Erben werden nach sogenannten Erbordnungen eingeteilt:
- Erste Ordnung:
- Kinder des Verstorbenen (leiblich oder adoptiert)
- Enkel und Urenkel (wenn Kinder bereits verstorben sind)
- Zweite Ordnung:
- Eltern des Verstorbenen
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Dritte Ordnung:
- Großeltern des Verstorbenen
- Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen
- Vierte Ordnung:
- Urgroßeltern und deren Nachkommen
Wichtig:
Eine niedrigere Ordnung schließt die höhere aus. Beispiel: Gibt es Kinder (erste Ordnung), erben keine Eltern oder Geschwister (zweite Ordnung).
💍 Der Ehepartner in der Erbfolge
Der Ehepartner hat immer ein Erbrecht, unabhängig von den Ordnungen – sein Anteil hängt vom Güterstand ab:
- Zugewinngemeinschaft (Standard, wenn nichts anderes vereinbart wurde):
- 1/2 des Erbes (neben Erben erster Ordnung)
- 3/4 des Erbes (neben Erben zweiter Ordnung)
- Gütertrennung:
- Der Ehepartner erhält je nach Anzahl der Kinder ein Drittel bis die Hälfte.
- Gütergemeinschaft:
- Abhängig von der Vermögensaufteilung innerhalb der Gemeinschaft.
📋 Beispielhafte Erbverteilung
- Verstorbener hinterlässt Ehepartner und 2 Kinder:
- Ehepartner: 1/2
- Kinder: 1/4 je Kind
- Verstorbener hinterlässt Ehepartner und Eltern:
- Ehepartner: 3/4
- Eltern: 1/4
- Verstorbener hinterlässt nur Geschwister:
- Geschwister teilen sich das Erbe zu gleichen Teilen.
🏛️ Sonderfälle
- Patchwork-Familien:
- Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht, wenn sie nicht adoptiert wurden.
- Nur leibliche oder adoptierte Kinder erben.
- Unverheiratete Paare:
- Ohne Testament kein Erbrecht – auch nicht nach vielen gemeinsamen Jahren!
- Adoptierte Kinder:
- Erben gleichberechtigt wie leibliche Kinder.
💡 Warum ist ein Testament sinnvoll?
- Individuelle Verteilung:
Du kannst sicherstellen, dass z.B. Stiefkinder, Freunde oder gemeinnützige Organisationen etwas erben. - Streit vermeiden:
Klare Regelungen beugen Familienstreitigkeiten vor. - Sonderwünsche umsetzen:
Bestimmte Gegenstände oder Immobilien können gezielt vermacht werden. - Absicherung des Partners:
Besonders bei unverheirateten Paaren wichtig!
📍 Fazit: Gesetzliche Erbfolge – klar geregelt, aber nicht immer passend
Die gesetzliche Erbfolge gibt einen klaren Rahmen vor – aber sie spiegelt nicht immer die individuellen Familienverhältnisse oder Wünsche wider. Ein Testament oder Erbvertrag gibt dir die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer was erbt.
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