Ein tragischer Fall in Lübeck sorgt für Aufsehen und wirft Fragen zur Organisation von Bestattungen und der Kommunikation zwischen Behörden und Bestattern auf.
Ein 40-jähriger Mann wurde ohne Wissen seiner Familie eingeäschert – die Hinterbliebenen sind fassungslos.
Der Schockmoment: Bruder erfährt vom plötzlichen Tod
Am 7. Januar 2025 wurde der 40-jährige Dennis Franck tot in seiner Wohnung in Lübeck aufgefunden.
Ein Kollege hatte ihn als vermisst gemeldet, woraufhin die Polizei die Wohnungstür aufbrach und den leblosen Körper entdeckte.
Die genauen Umstände seines Todes sind nicht bekannt, doch für die Familie begann mit dieser Nachricht ein Albtraum.
Sein Bruder, Mirco Franck aus Leipzig, wurde über den plötzlichen Tod informiert und musste sich aus der Ferne um die Organisation der Bestattung kümmern.
Da er sich mit dem Ablauf nicht auskannte, kontaktierte er zunächst ein Bestattungsunternehmen in Lübeck-Schlutup, um sich beraten zu lassen.
Missverständnisse und bürokratische Hürden
Das angefragte Bestattungsunternehmen deutete Mircos Anfrage offenbar als Auftrag und beantragte den Bestattungsschein bei der Staatsanwaltschaft – allein mit den persönlichen Daten des Verstorbenen.
Dies sei laut Behörden ein gängiges Verfahren, wenn keine Angehörigen bekannt sind oder kein direkter Auftrag schriftlich vorliegt.
Nachdem Mirco sich doch für ein anderes Bestattungsunternehmen – Bestattungen Thies – entschied, informierte er den zuerst kontaktierten Bestatter über seinen Entschluss.
Dieser stellte daraufhin seine Bemühungen ein.
Doch zu diesem Zeitpunkt war der entscheidende Fehler bereits geschehen: Da der Bestattungsschein bereits ausgestellt, aber nicht weiter genutzt wurde, ging das Ordnungsamt davon aus, dass kein Angehöriger die Beerdigung organisieren würde.
In der Folge beauftragte die Behörde routinemäßig ein weiteres Bestattungsinstitut mit der Einäscherung von Dennis Franck – ohne Rücksprache mit der Familie.
„Mir wurde der Abschied von meinem Bruder genommen!“
Erst als Mirco Franck die Überführung des Leichnams organisieren wollte, erfuhr er vom fatalen Irrtum: Sein Bruder war bereits eingeäschert worden. Der Schock saß tief. „Ich kann es nicht fassen. Mir wurde die Möglichkeit genommen, mich von meinem Bruder zu verabschieden. Ich hätte ihn noch einmal sehen wollen, ihm vielleicht ein paar letzte Worte sagen. Jetzt bleibt mir nur die Urne. Es fühlt sich an, als hätte man ihn mir ein zweites Mal genommen“, so Mirco bestürzt.
Auch Tristan Thies, der als Bestatter eigentlich die Beisetzung übernehmen sollte, zeigte sich entsetzt: „Es ist unfassbar, dass ein Bestattungsschein einfach nur mit den persönlichen Daten des Verstorbenen ausgestellt und ohne weitere Kontrolle an Behörden übermittelt wird. So etwas darf nicht passieren!“ Er betonte, dass solche bürokratischen Fehler nicht nur rechtliche Fragen aufwerfen, sondern vor allem den Trauerprozess der Hinterbliebenen erheblich erschweren.
Behörden verteidigen ihr Vorgehen – doch Kritik wird laut
Das Lübecker Ordnungsamt verteidigte das Vorgehen als übliche Praxis.
Wenn keine Angehörigen einen Bestatter beauftragen, übernimmt die Stadt die Organisation der Bestattung – was in diesem Fall jedoch auf einem folgenschweren Missverständnis beruhte.
Experten sehen in dem Vorfall ein Versagen der Kommunikation. „In solchen Situationen muss sichergestellt sein, dass wirklich keine Angehörigen für die Bestattung aufkommen können oder wollen. Hier hätte es dringend eine weitere Rückfrage geben müssen“, erklärt ein Branchenkenner.
Folgen und mögliche Konsequenzen
Mirco Franck will diesen tragischen Fehler nicht einfach hinnehmen. Er erwägt, juristische Schritte zu prüfen, um herauszufinden, wer letztlich die Verantwortung für den Vorfall trägt. „Ich kann meinen Bruder nicht zurückholen, aber ich will nicht, dass so etwas anderen Familien passiert“, sagt er.
Bestatter Tristan Thies verspricht, der Familie dennoch eine würdevolle Abschiedszeremonie zu ermöglichen – auch wenn sie nun nur mit einer Urne stattfinden kann.
Dieser Fall macht deutlich, wie wichtig eine enge Abstimmung zwischen Angehörigen, Bestattern und Behörden ist. Ob die Stadt Lübeck ihre Prozesse nach diesem Vorfall überdenken wird, bleibt abzuwarten. Für die Familie von Dennis Franck jedoch ist es ein schmerzhafter Verlust, der durch einen vermeidbaren Fehler noch schwerer zu ertragen ist.
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