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Ist es erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren?
In Deutschland unterliegt die Aufbewahrung einer Urne strengen gesetzlichen Bestimmungen.
Das sogenannte Friedhofszwang-Gebot schreibt vor, dass eine Urne auf einem Friedhof oder in einer dafür vorgesehenen Ruhestätte beigesetzt werden muss.
In einigen Bundesländern gibt es jedoch Sondergenehmigungen, und in bestimmten Nachbarländern wie der Schweiz oder den Niederlanden ist die private Aufbewahrung einer Urne erlaubt. (Gern erklären wir, wie es in Deutschland möglich ist)
1. Die Einäscherung
Vor der Entscheidung für eine Urnenaufbewahrung zu Hause muss der Verstorbene eingeäschert werden.
Die Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt, die später in eine dekorative Urne umgefüllt werden kann.
2. Transport der Urne
In Deutschland darf die Urne nur von einem Bestattungsinstitut oder einer autorisierten Person transportiert werden.
Beim Transport ins Ausland müssen behördliche Genehmigungen vorliegen.
3. Aufbewahrung der Urne zu Hause
In Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich oder Belgien können Angehörige die Urne aufbewahren.
In Deutschland ist dies nur mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung möglich.
Alternativ kann die Urne durch eine Bestattung im eigenen Garten oder auf Privatgelände beigesetzt werden, sofern eine Genehmigung erteilt wurde.
1. In der eigenen Wohnung
In Ländern mit erlaubter Urnenaufbewahrung kann die Urne in einer Gedenkecke oder einem speziellen Schrein aufgestellt werden.
Es gibt dekorative Urnen, die sich harmonisch in die Wohnumgebung einfügen.
2. Gartenbestattung
In Deutschland in den meisten Fällen nicht erlaubt, aber mit Sondergenehmigungen in einigen Bundesländern möglich.
In anderen Ländern wie der Schweiz kann die Urne im privaten Garten beigesetzt werden.
3. Asche in einem Kunstobjekt
Einige Anbieter fertigen Kunstwerke, Skulpturen oder Glaskugeln an, in die ein Teil der Asche eingearbeitet wird.
4. Asche in Schmuckstücken
Eine moderne Möglichkeit besteht darin, einen kleinen Teil der Asche in ein Schmuckstück (z. B. Anhänger, Ring oder Medaillon) einarbeiten zu lassen.
5. Asche verstreuen
In Deutschland ist das Verstreuen der Asche nur unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. auf speziellen Friedhöfen.
In anderen Ländern darf die Asche an bestimmten Orten wie Bergen, Wäldern oder Gewässern verstreut werden.
Deutschland: *Generell* besteht Friedhofszwang, Ausnahmegenehmigungen sind *selten*.
Schweiz, Niederlande, Frankreich: Die Aufbewahrung der Urne zu Hause ist erlaubt.
Österreich: Urnenaufbewahrung zu Hause ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
USA und Großbritannien: In vielen Bundesstaaten erlaubt.
✔️ Persönliche Nähe zum Verstorbenen ✔️ Individuelle Gestaltung der Gedenkstätte ✔️ Kein Besuch auf einem Friedhof notwendig ✔️ Flexible Entscheidung über den zukünftigen Verbleib der Urne
Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist eine besondere Form der Erinnerung an einen geliebten Menschen.
Während sie in Deutschland nur unter strengen Auflagen erlaubt ist, gibt es in vielen anderen Ländern größere Freiheiten.
Wer diese Bestattungsform wählt, sollte sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren und gegebenenfalls alternative Wege wie eine Gartenbestattung oder die Einbettung der Asche in ein Schmuckstück in Betracht ziehen.
Bestatter, die eine Urne mit nach Hause geben, findet Ihr auch hier: www.urne-zuhaus.de
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