Es klingt im ersten Moment absolut logisch: Wenn man sich schon die Mühe macht, seinen letzten Willen schriftlich aufzusetzen und zu regeln, wer das Haus, das Auto oder die Sparbücher erben soll – warum dann nicht auch gleich festlegen, wie die eigene Beerdigung ablaufen soll? Das Testament ist schließlich das offizielle Dokument für den Todesfall.
Das denken zumindest die meisten Menschen. Doch aus der Praxis eines Bestatters müssen wir Ihnen ganz offen sagen: Das ist einer der häufigsten und fatalsten Fehler bei der Vorsorge.
Wer seine Bestattungswünsche ausschließlich im Testament festhält, läuft Gefahr, dass diese niemals erfüllt werden. Warum das so ist und wie Sie es besser machen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Das Zeitproblem: Wenn das Testament kommt, ist die Beerdigung vorbei
Der Hauptgrund, warum das Testament der falsche Ort für Ihre Bestattungswünsche ist, ist rein bürokratischer Natur. Es ist ein einfaches Rechenspiel der Zeit.
In Deutschland gelten je nach Bundesland strenge Bestattungsfristen. Meistens muss eine Beisetzung innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach dem Ableben stattfinden. In dieser extrem kurzen Zeitspanne müssen Angehörige und Bestatter alle Entscheidungen treffen, die Trauerfeier organisieren und die Beisetzung durchführen.
Ein Testament hingegen durchläuft nach dem Tod einen offiziellen, rechtlichen Prozess:
- Das Testament muss beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) eingereicht werden.
- Das Gericht prüft das Dokument und setzt einen Termin für die offizielle Testamentseröffnung an.
- Die Erben werden schriftlich benachrichtigt.
Dieser gesamte Prozess dauert in der Praxis im Schnitt vier bis sechs Wochen – manchmal sogar noch länger.
Die bittere Realität: Wenn das Nachlassgericht das Testament öffnet und die Angehörigen zum ersten Mal schwarz auf weiß lesen, dass Sie sich eigentlich eine anonyme Seebestattung statt einer traditionellen Erdbestattung gewünscht haben, ist die Beerdigung meist schon seit Wochen vorbei. Die Enttäuschung und die Schuldgefühle bei den Hinterbliebenen sind dann oft riesig.
Die Lösung: Die Bestattungsverfügung
Um Ihren Liebsten quälende Fragen zu ersparen und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche exakt umgesetzt werden, gibt es ein eigenes, dafür vorgesehenes Dokument: die Bestattungsverfügung.
Im Gegensatz zum Testament ist die Bestattungsverfügung kein Dokument für das Nachlassgericht, sondern eine direkte und verbindliche Anweisung an Ihre Angehörigen und Ihren Bestatter. Sie wird sofort am Tag des Rufs aktiv und muss nicht erst rechtlich „eröffnet“ werden.
Testament vs. Bestattungsverfügung im direkten Vergleich
| Merkmal | Das Testament | Die Bestattungsverfügung |
| Hauptzweck | Regelung des Nachlasses (Geld, Immobilien, Besitztümer). | Regelung der Bestattung (Art, Ort, Ablauf der Feier). |
| Wer bekommt es? | Das Nachlassgericht / Die Erben. | Die Angehörigen / Das Bestattungsunternehmen. |
| Wann wird es geöffnet? | Wochen nach dem Tod durch das Gericht. | Sofort im Ernstfall durch die Familie. |
| Formvorschrift | Handschriftlich komplett selbst verfasst oder notariell beglaubigt. | Schriftlich mit Datum und Unterschrift (Formulare/Vordrucke erlaubt). |
Was gehört in eine Bestattungsverfügung?
In diesem Dokument können Sie so detailliert oder so grob wie möglich vorgehen. Die wichtigsten Punkte, die Sie regeln sollten, sind:
- Die Bestattungsart: Erdbestattung im Sarg, Feuerbestattung mit Urne, Waldbestattung oder Seebestattung?
- Der Ort: Auf welchem Friedhof oder in welchem Ruheforst möchten Sie beigesetzt werden? Gibt es bereits ein Familiengrab?
- Die Trauerfeier: Wünschen Sie eine kirchliche Beisetzung mit Pfarrer oder eine weltliche Zeremonie mit einem freien Trauerredner? Welche Musik soll gespielt werden?
- Der Rahmen: Soll die Beerdigung im großen Kreis stattfinden oder wünschen Sie Abschied im engsten Familienkreis?
Der richtige Ort für die Aufbewahrung
Die beste Bestattungsverfügung nützt nichts, wenn sie im Ernstfall niemand findet.
- Bloß nicht ins Bankschließfach: Bankkonten und Schließfächer werden im Todesfall oft sofort gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt. Auch das dauert Wochen.
- Der Nachlassordner zu Hause: Bewahren Sie die Verfügung an einem zentralen Ort auf, den Ihre Familie kennt (z. B. im roten Vorsorgeordner im Schrank).
- Direkt beim Bestatter hinterlegen: Der sicherste Weg ist es, die Bestattungsverfügung direkt bei uns im Bestattungshaus zu hinterlegen. Wenn uns Ihre Angehörigen im Ernstfall anrufen, haben wir Ihre Wünsche sofort auf dem Tisch und können alles genau so in die Wege leiten, wie Sie es sich gewünscht haben.
Fazit: Trennen Sie Erbe und Abschied
Machen Sie es sich und Ihren Angehörigen leicht: Nutzen Sie das Testament für Ihr Vermögen und die Bestattungsverfügung für Ihren Abschied. Damit schenken Sie Ihren Hinterbliebenen in den schwersten Stunden nach Ihrem Tod Klarheit und die Gewissheit, alles richtig zu machen.
Möchten Sie eine Bestattungsverfügung aufsetzen und diese sicher und kostenfrei hinterlegen? Wir von Bestattungen Thies helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Wünsche strukturiert und rechtssicher aufzuschreiben. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Bestattungen Thies