Die Sozialbestattung: Was passiert, wenn das Geld für die Beerdigung fehlt?

Ein Todesfall in der Familie reißt ohnehin schon eine tiefe Wunde in das Leben der Angehörigen. Wenn zu dem emotionalen Schmerz jedoch auch noch akute Geldsorgen kommen, bricht für viele Betroffene eine regelrechte Panik aus. Eine würdevolle Beerdigung kostet in Deutschland – selbst in einer schlichten Variante – schnell mehrere tausend Euro.

Was viele nicht wissen: In Deutschland ist das Recht auf einen würdevollen Abschied im Sozialgesetzbuch verankert. Niemand muss aus finanzieller Not heraus auf eine feierliche Beisetzung verzichten oder sich hoch verschulden. Wenn der Nachlass des Verstorbenen leer ist und die Angehörigen mittellos sind, greift die sogenannte Sozialbestattung (gemäß § 74 SGB XII).

In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen ganz sachlich und einfühlsam, welche gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Sozialamt erfüllt sein müssen, wie der Ablauf funktioniert und wo die Grenzen dieses Angebots liegen.

Was genau ist eine Sozialbestattung?

Eine Sozialbestattung ist keine „minderwertige“ Beerdigung zweiter Klasse. Es handelt sich um eine ganz reguläre, vom Bestatter durchgeführte Beisetzung. Der einzige Unterschied: Die Rechnung des Bestatters sowie die Gebühren des Friedhofs oder Krematoriums werden nach eingehender Prüfung nicht von den Angehörigen, sondern vom zuständigen Sozialamt bezahlt.

Wichtig zu wissen: Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine erforderliche, einfache und würdevolle Bestattung. Das bedeutet, dass kein Prunksarg oder teurer Luxus-Blumenschmuck bezahlt wird, aber sehr wohl ein solider Sarg, die hygienische Versorgung, eine Schmuckurne, die Gebühren für die Einäscherung sowie eine angemessene Trauerfeier mit Redner oder Pastor.

Die gesetzlichen Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Das Sozialamt prüft jeden Antrag individuell und sehr genau. Eine Kostenübernahme wird gewährt, wenn es den gesetzlich Verpflichteten „nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“.

Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen im Wesentlichen drei Faktoren zusammentreffen:

1. Der Nachlass des Verstorbenen reicht nicht aus

Zuerst wird geprüft, ob der Verstorbene selbst Vermögen hinterlassen hat. Gibt es ein Sparguthaben, eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung? Wenn ja, müssen diese Mittel vorrangig für die Beerdigung aufgebraucht werden.

2. Die Angehörigen sind zahlungspflichtig (Bestattungspflicht)

Das Sozialamt ermittelt, wer rechtlich dazu verpflichtet ist, die Bestattung zu bezahlen. Das sind in erster Linie die Erben. Gibt es keine Erben (oder haben alle das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen), geht die Pflicht auf die Unterhaltspflichtigen bzw. die nächsten Angehörigen über (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister).

3. Die Angehörigen sind nachweislich mittellos

Nun prüft das Amt das Einkommen und das Vermögen der Angehörigen, die den Antrag stellen. Befinden sich die Angehörigen beispielsweise im Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder liegt das Einkommen knapp über der Armutsgrenze, stehen die Chancen für eine Bewilligung sehr gut. Auch die monatlichen Belastungen (Miete, Schulden) werden gegengerechnet.

Der Ablauf: Wie beantragt man eine Sozialbestattung?

Wenn Sie merken, dass das Geld für die Beerdigung nicht ausreicht, sollten Sie schnell handeln, denn es gelten Fristen.

  • Schritt 1: Den Bestatter informieren. Kommen Sie im Ernstfall ganz offen auf uns zu. Für uns ist das Thema Armut kein Tabu. Wenn wir wissen, dass eine Sozialbestattung im Raum steht, planen wir die Beerdigung von Anfang an so, dass sie exakt den Richtlinien des Sozialamtes entspricht. Wir stellen Ihnen einen Kostenvoranschlag aus.
  • Schritt 2: Den Antrag stellen. Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte (nicht der Wohnort der Angehörigen).
  • Schritt 3: Dokumente einreichen. Das Amt benötigt das ausgefüllte Formular sowie zahlreiche Nachweise (Sterbeurkunde, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate sowohl vom Verstorbenen als auch vom Antragsteller).

Unterschied: Sozialbestattung vs. Ordnungsbehördliche Bestattung

Hier entsteht in der Praxis oft ein großes Missverständnis. Wenn absolut keine Angehörigen auffindbar sind oder sich die Familie schlicht weigert, den Bestatter zu beauftragen, schaltet sich das Ordnungsamt ein, um die gesetzliche Bestattungspflicht zu erfüllen.

  • Ordnungsbehördliche Bestattung: Das Ordnungsamt beauftragt eine Beisetzung im Eilverfahren. Dies geschieht fast immer völlig anonym, ohne Trauerfeier und ohne Benachrichtigung der Familie. Wichtig: Das Amt holt sich das Geld später per Bescheid von den Angehörigen zurück, falls doch noch Verwandte ausfindig gemacht werden!
  • Sozialbestattung: Hier beauftragen Sie als Angehörige den Bestatter Ihres Vertrauens. Sie gestalten die Trauerfeier aktiv mit, wählen die Musik und dürfen am Grab Abschied nehmen. Das Sozialamt übernimmt lediglich im Hintergrund die Finanzierung.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

FrageAntwort
Welches Amt ist zuständig?Das Sozialamt am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Was wird bezahlt?Einfacher Sarg/Urne, Bestatterleistung, Krematorium, Friedhofsgebühr, kleine Trauerfeier.
Was wird NICHT bezahlt?Luxusartikel, teurer Leichenschmaus, teure Todesanzeigen, nachträgliche Grabpflege.
Darf ich den Bestatter frei wählen?Ja, Sie dürfen das Bestattungshaus Ihres Vertrauens selbst auswählen.

Fazit: Keine Angst vor dem Gang zum Amt

Die Sorge vor den Kosten sollte niemanden daran hindern, einem geliebten Menschen einen würdevollen und liebevollen Abschied zu bereiten. Die Sozialbestattung ist ein wichtiges soziales Netz, das Familien in einer extremen Krisensituation auffängt.

Befinden Sie sich aktuell in einer finanziell schwierigen Situation und müssen eine Beerdigung organisieren? Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Wir von Bestattungen Thies behandeln Ihre Situation mit absoluter Diskretion und tiefem Respekt. Wir erstellen Ihnen einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag, der den Vorgaben des Sozialamtes entspricht, und helfen Ihnen behutsam bei der Zusammenstellung der Unterlagen für den Antrag. Sie sind in dieser schweren Zeit nicht allein.

Bestattungen Thies

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