Wer sich zu Lebzeiten mit der eigenen Beerdigung auseinandersetzt, tut dies meist aus einem zutiefst fürsorglichen Grund: um den Partner oder die Kinder im Ernstfall zu entlasten. Eine Bestattungsverfügung nimmt der Familie bereits die quälenden organisatorischen Entscheidungen ab. Doch ein zweiter, ebenso wichtiger Aspekt wird oft übersehen: die finanzielle Belastung.
Eine Beerdigung kostet in Deutschland – je nach Bestattungsart und Region – schnell mehrere tausend Euro. Liegt im Ernstfall kein Geld bereit, müssen die gesetzlich verpflichteten Angehörigen die Kosten oft ad hoc aus eigener Tasche vorstrecken.
Um genau das zu verhindern, können Sie Ihre Bestattungsvorsorge finanzieren, während Sie noch mitten im Leben stehen. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die zwei sichersten und bewährtesten Modelle in Deutschland vor und erklären, warum das Geld dort sogar vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist.
Warum das Sparbuch für die Beerdigung oft eine Falle ist
Viele Menschen glauben, sie hätten bereits perfekt vorgesorgt, indem sie ein klassisches Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto mit der Aufschrift „Für meine Beerdigung“ angelegt haben. Das ist gut gemeint, birgt in der Praxis jedoch zwei riesige Hürden:
- Die Kontosperre im Todesfall: Stirbt ein Kontoinhaber, sperren Banken den Zugriff auf das Vermögen aus Sicherheitsgründen sofort. Bis die Angehörigen einen Erbschein vorlegen können, vergehen oft Wochen oder Monate. Die Bestatterrechnung ist jedoch meist innerhalb weniger Tage fällig.
- Das Risiko der Pflegebedürftigkeit: Müssen Sie im Alter in ein Pflegeheim und reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, springt das Sozialamt ein. Das Amt verlangt jedoch, dass Sie vorab Ihr gesamtes Erspartes bis auf einen kleinen Schonbetrag aufbrauchen. Das mühsam angesparte Geld auf dem Sparbuch ist dann für die Beerdigung verloren.
Die zwei sichersten Wege der Finanzierung
Um das Geld zweckgebunden, krisensicher und sofort verfügbar anzulegen, haben sich in der Bestattungskultur zwei Modelle etabliert:
1. Das Vorsorge-Treuhandkonto
Dieses Modell ist die unkomplizierteste und transparenteste Lösung. Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Wünsche und Leistungen genau kalkuliert werden. Die entsprechende Summe zahlen Sie dann auf ein Treuhandkonto (z. B. bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG) ein.
- Wie es funktioniert: Das Geld wird dort mündelsicher und verzinst angelegt. Weder wir als Bestatter noch das Sozialamt können zu Ihren Lebzeiten an dieses Geld heran.
- Im Ernstfall: Sobald wir nach Ihrem Tod die Sterbeurkunde beim Treuhänder einreichen, wird das Geld direkt an uns ausgezahlt, um Ihre Beerdigung exakt nach Ihren Wünschen zu finanzieren. Die Erben müssen keinen Cent vorstrecken.
2. Die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine zweckgebundene Kapitallebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme. Sie eignet sich besonders dann, wenn Sie die Summe nicht auf einmal einzahlen möchten, sondern lieber monatliche Kleinbeträge ansparen wollen.
- Der Vorteil: Viele Tarife bieten nach einer kurzen Wartezeit (meist 12 bis 24 Monate) bereits den vollen Versicherungsschutz. Sollten Sie also kurz nach Abschluss versterben, zahlt die Versicherung dennoch die volle vereinbarte Summe für die Beerdigung aus.
- Worauf zu achten ist: Bei älteren Menschen verlangen Versicherungen aufgrund des Risikos oft höhere Beiträge. Achten Sie auf Tarife ohne Gesundheitsprüfung.
Der große Vorteil: Schutz vor dem Sozialamt (Schonvermögen)
Sowohl das Treuhandkonto als auch die Sterbegeldversicherung genießen in Deutschland einen besonderen rechtlichen Status: Sie gelten als Schonvermögen.
Wenn Sie im Alter auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen sein sollten, darf das Amt die Auflösung dieser Verträge nicht erzwingen, solange die Summe angemessen ist (in der Praxis meist zwischen 5.000 und 8.000 Euro). Das Geld bleibt unangetastet und ist exakt für Ihren würdevollen Abschied reserviert.
Finanzierungsmodelle im direkten Vergleich
| Merkmal | Vorsorge-Treuhandkonto | Sterbegeldversicherung |
| Einzahlung | Einmalzahlung (Gesamtsumme) | Monatliche Ratenbeträge |
| Verfügbarkeit | Sofort ab Einzahlung voll gedeckt | Voller Schutz meist nach Wartezeit |
| Altersgrenze | Nein, für jedes Alter möglich | Meist bis zum 80. Lebensjahr möglich |
| Sozialamtschutz | Ja, als Schonvermögen geschützt | Ja, als Schonvermögen geschützt |
| Zweckbindung | Strikt an den Bestattungsvertrag gebunden | Auszahlung erfolgt an bezugsberechtigte Person |
Fazit: Finanzielle Sorgen rechtzeitig nehmen
Sich frühzeitig um die Finanzierung der eigenen Bestattung zu kümmern, ist keine Frage des Alters, sondern ein Akt der reinen Erleichterung. Es nimmt Ihnen die Sorge vor der Zukunft und schenkt Ihren Angehörigen die Freiheit, in der Zeit der Trauer einfach nur Abschied nehmen zu dürfen, ohne über Rechnungen und Bankvollmachten nachdenken zu müssen.
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