Rentenfortzahlung: Die Dreimonatsrente für Ehepartner erklärt

Wenn der Lebenspartner stirbt, bricht von einer Sekunde auf die andere das bisherige Leben zusammen. Neben der tiefen emotionalen Trauer gesellen sich bei vielen Hinterbliebenen recht schnell ganz pragmatische, existenzielle Sorgen: Wie soll es finanziell weitergehen? Ein Einkommen beziehungsweise eine Rente fällt plötzlich weg, aber die Fixkosten wie Miete, Strom und Versicherungen laufen gnadenlos weiter.

Um genau diese akute finanzielle Lücke in der ersten Zeit zu schließen, gibt es in Deutschland eine gesetzliche Soforthilfe: das sogenannte Sterbevierteljahr (oft auch als Dreimonatsrente bezeichnet).

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen einfach und verständlich, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, wer Anspruch darauf hat und wie Sie die Fortzahlung schnell und unkompliziert beantragen.

Was genau ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr ist eine Sonderregelung der Deutschen Rentenversicherung für verwitwete Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Die Kernregelung: Für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen zu 100 Prozent an den überlebenden Partner fortgezahlt.

Normalerweise beträgt die spätere Witwen- oder Witwerrente nur einen gewissen Prozentsatz (die sogenannte große oder kleine Witwenrente). Im Sterbevierteljahr jedoch wird die Rente komplett ungekürzt überwiesen.

Der große Vorteil: In diesen drei Monaten findet keine Einkommensanrechnung statt. Es ist völlig egal, ob Sie selbst eine eigene, hohe Rente beziehen oder noch voll berufstätig sind – die Dreimonatsrente wird in voller Höhe ausgezahlt. Sie dient als reiner Übergangsschutz, damit Sie finanziell durchatmen und den Alltag neu ordnen können.

Wer hat Anspruch auf die Dreimonatsrente?

Um das Sterbevierteljahr zu erhalten, müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rechtsgültige Ehe/Partnerschaft: Sie mussten zum Zeitpunkt des Todes rechtskräftig verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben. (Geschiedene Partner oder Paare ohne Trauschein haben leider keinen Anspruch).
  • Rentenbezug: Der Verstorbene muss bereits eine eigene Rente (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente) bezogen haben.
  • Kein Verschulden: Der Tod darf nicht durch ein Verbrechen des Partners herbeigeführt worden sein (was der Gesetzgeber standardmäßig ausschließt, aber rechtlich verankert hat).

Der wichtigste Fakt: Die Auszahlung erfolgt NICHT automatisch!

Hier erleben wir in der Bestatterpraxis das größte Missverständnis. Viele Angehörige glauben, dass die Rentenkasse durch die Meldung des Standesamtes automatisch Bescheid weiß und das Geld einfach weiterüberweist. Das ist ein Irrtum.

Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Rentenzahlung des Verstorbenen schlicht gestoppt. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie aktiv einen Antrag auf einen Rentenvorschuss stellen.

Der Ablauf im Schnellüberblick

SchrittWas ist zu tun?Wo? / Bei wem?
1. SterbeurkundeAusstellung der offiziellen Sterbeurkunde abwarten.Standesamt (erledigen wir für Sie)
2. VorschussbeantragungAntrag auf das Sterbevierteljahr einreichen.Renten Service der Deutschen Post
3. Frist einhaltenDer Antrag muss innerhalb von 30 Tagen vorliegen.Ausschlussfrist!
4. AuszahlungDie 3 Monatsrenten werden meist als Einmalsumme überwiesen.Auf das Konto des Witwers/der Witwe

So beantragen Sie den Rentenvorschuss richtig

Der Antrag für das Sterbevierteljahr wird kurioserweise nicht direkt bei der Rentenversicherung gestellt, sondern beim Renten Service der Deutschen Post. Dieser verwaltet die Auszahlungen.

Für den Antrag benötigen Sie:

  1. Die offizielle Sterbeurkunde des Verstorbenen (im Original oder als beglaubigte Kopie).
  2. Die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen (zu finden auf dem letzten Rentenbescheid oder dem Rentenpass).
  3. Ihre eigene Rentenversicherungsnummer (falls vorhanden).
  4. Ihre Bankverbindung (IBAN), auf die das Geld überwiesen werden soll.

Sobald der Antrag dort geprüft wurde, wird Ihnen die Summe der drei Monatsrenten in der Regel als Vorschuss in einer einzigen Gesamtsumme auf Ihr Konto überwiesen. Das gibt Ihnen sofort die nötige Liquidität, um beispielsweise die Bestattungskosten oder die Miete der nächsten Monate zu decken.

Wichtig: Das Sterbevierteljahr ist erst der Anfang

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf den Rentenvorschuss für das Sterbevierteljahr noch kein formeller Antrag auf die dauerhafte Witwen- oder Witwerrente ist.

Der Vorschuss überbrückt lediglich die ersten drei Monate. Damit Sie danach nahtlos die reguläre Witwenrente erhalten, müssen Sie im Anschluss (am besten noch während der drei Monate) den eigentlichen, ausführlichen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Der bereits gezahlte Vorschuss wird dann später mit der finalen Rentenberechnung verrechnet.

Fazit: Nutzen Sie die Hilfe, die Ihnen zusteht

Das Sterbevierteljahr ist ein wichtiges soziales Auffangnetz, das Ihnen in einer Zeit extremer emotionaler Belastung zumindest die finanzielle Last ein Stück weit abnimmt. Da die Frist von 30 Tagen recht knackig ist, sollte man dieses Thema trotz aller Trauer nicht zu lange aufschieben.

Die Bürokratie nach einem Todesfall kann erdrückend wirken. Als Ihr Bestattungshaus lassen wir Sie damit nicht allein. Im Rahmen unserer Dienstleistung übernehmen wir für Sie nicht nur die Behördengänge zum Standesamt, sondern leiten auf Wunsch auch den Antrag auf das Sterbevierteljahr direkt beim Renten Service für Sie in die Wege. So haben Sie den Kopf frei für das, was jetzt wirklich zählt: Ihren Abschied.

Bestattungen Thies

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