Wer entscheidet über meine Bestattung, wenn nichts geregelt ist?

Es ist eine beruhigende Vorstellung: Wenn wir irgendwann einmal die Augen schließen, werden sich unsere Liebsten schon in unserem Sinne um alles kümmern. Sie kennen uns schließlich. Doch was passiert, wenn man sich zu Lebzeiten nie über die eigene Beerdigung geäußert hat? Wer darf dann eigentlich bestimmen, ob Sie auf dem Friedhof unter der Erde oder im Meer bestattet werden? Wer sucht den Sarg aus, und wer entscheidet, ob ein Pfarrer spricht oder eine Rockband spielt?

Die meisten Menschen glauben, dass automatisch derjenige entscheidet, der auch das Geld erbt. Das ist jedoch ein fataler Irrtum. In Deutschland sind das Erbrecht und das Recht, über die Bestattung zu entscheiden (das sogenannte Totensorgerecht), strikt voneinander getrennt.

Wenn nichts geregelt ist, greift das Gesetz mit einer unerbittlichen Reihenfolge. Wer dann das Sagen hat und welche Probleme das mit sich bringen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist das Totensorgerecht?

Das Totensorgerecht umfasst das Recht und gleichzeitig die Pflicht, die Bestattung eines Verstorbenen zu organisieren und über alle Details zu entscheiden. Dazu gehören:

  • Die Wahl der Bestattungsart (Erde, Feuer, Natur, See)
  • Der Ort der Beisetzung
  • Die Gestaltung der Trauerfeier (Musik, Redner, Dekoration)

Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, zu Lebzeiten festzulegen, wer diese Aufgabe nach seinem Tod übernehmen soll. Fehlt jedoch eine solche Willenserklärung (zum Beispiel in Form einer Bestattungsverfügung), geht das Totensorgerecht automatisch auf die nächsten Angehörigen über.

Die gesetzliche Reihenfolge: Wer entscheidet im Ernstfall?

Da das Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist, gibt es minimale Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die Grundstruktur der gesetzlichen Reihenfolge der Totensorgeberechtigten ist jedoch fast überall identisch und sieht wie folgt aus:

  1. Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner
  2. Die volljährigen Kinder
  3. Die Eltern
  4. Die Geschwister
  5. Die Enkelkinder
  6. Die Großeltern

Erst wenn in diesen Rängen niemand existiert, erreichbar oder geschäftsfähig ist, rücken entferntere Verwandte nach. Gibt es überhaupt keine Angehörigen, übernimmt das örtliche Ordnungsamt die Bestattung (Ordnungsbehördliche Bestattung) – meist in Form einer anonymen und sehr schlichten Beisetzung.

Die 3 größten Tücken der gesetzlichen Regelung

Was auf dem Papier logisch und geordnet klingt, sorgt in der Realität eines Bestatters leider immer wieder für emotionale Dramen und heftige Familienstreitigkeiten. Hier sind die drei häufigsten Probleme:

1. Patchwork und unverheiratete Partner haben rechtlich keine Stimme

Das ist das wohl größte Problem moderner Lebensentwürfe. Sie leben seit 20 Jahren glücklich mit Ihrem Partner zusammen, sind aber nicht verheiratet? Wenn Sie nichts schriftlich regeln, hat Ihr Partner im Ernstfall keinerlei Mitspracherecht. Das Totensorgerecht fällt automatisch an Ihre Kinder aus erster Ehe oder an Ihre Eltern. Ihr Lebensgefährte darf rechtlich gesehen nicht einmal den Bestattungsvertrag unterschreiben.

2. Streit unter Gleichrangigen

Was passiert, wenn drei volljährige Kinder entscheiden müssen, sich aber absolut nicht einig werden? Tochter A möchte eine Urnenbestattung im Wald, Sohn B besteht auf das traditionelle Familiengrab und Kind C möchte gar keine Feier. Wenn keine klare Vorsorge vorliegt, führt dieser Zustand in einer ohnehin extrem stressigen Phase oft zu tiefen, langanhaltenden Familienkonflikten.

3. Kontaktabbruch wird ignoriert

Das Gesetz fragt nicht danach, ob das Verhältnis gut war. Haben Sie seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr zu Ihrem Sohn, ist er laut Gesetz nach Ihrem Ehepartner dennoch der Erste, der über Ihre Bestattung entscheiden muss – und nicht der treue beste Freund, der Sie bis zum Schluss gepflegt hat.

Wichtiger Unterschied: Der Erbe muss die Beerdigung am Ende zwar bezahlen (Kostentragungspflicht), das Recht zu entscheiden, wie sie abläuft (Totensorgerecht), liegt aber dennoch bei den oben genannten Angehörigen. Das kann dazu führen, dass das enterbte Kind über die Beerdigung bestimmt, während der beste Freund als Alleinerbe die Rechnung zahlen muss.

Wie Sie die Kontrolle behalten: Die Bestattungsverfügung

Niemand sollte die Gestaltung seines letzten Weges dem Zufall oder starren Paragrafen überlassen. Sie können die gesetzliche Reihenfolge ganz einfach aushebeln, indem Sie Ihren Willen zu Lebzeiten schriftlich festhalten.

Dafür reicht eine einfache, handschriftlich verfasste oder vorgedruckte Bestattungsverfügung. In dieser können Sie:

  1. Genau festlegen, wie Sie sich Ihren Abschied vorstellen.
  2. Eine konkrete Person benennen, die das Totensorgerecht erhalten soll (zum Beispiel den unverheirateten Partner oder einen engen Freund).

Sobald dieses Dokument mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen ist, ist es für die Angehörigen und uns als Bestatter rechtlich bindend. Die gesetzliche Reihenfolge ist damit hinfällig.

Fazit: Selbstbestimmung bis zum Schluss

Sich Gedanken über die eigene Bestattung zu machen, hat nichts mit Egoismus zu tun – im Gegenteil. Indem Sie klare Anweisungen hinterlassen, nehmen Sie Ihren Angehörigen eine enorme Last von den Schultern. Sie müssen im Moment der tiefen Trauer nicht raten, diskutieren oder streiten, sondern können sich darauf verlassen, genau in Ihrem Sinne zu handeln.

Möchten Sie sicherstellen, dass im Ernstfall die richtige Person die Entscheidungen trifft? Wir von Bestattungen Thies helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Totensorgerecht rechtssicher zu regeln und Ihre Bestattungsverfügung bei uns zu hinterlegen. Sprechen Sie uns einfach an.

Bestattungen Thies

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