Wer trägt die Bestattungskosten? – Ein umfassender Leitfaden

Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern oft auch finanzielle Herausforderungen. Eine zentrale Frage für Angehörige ist: Wer muss die Bestattungskosten übernehmen? In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen dazu. In diesem Beitrag erklären wir detailliert, wer zur Kostenübernahme verpflichtet ist, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.


Gesetzliche Grundlage: Wer muss die Bestattung bezahlen?

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Übernahme der Bestattungskosten.
Die zentrale Norm ist § 1968 BGB, der besagt:

„Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

Das bedeutet: Primär ist der Erbe verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Falls der Verstorbene mehrere Erben hat, müssen diese gemeinsam für die Kosten aufkommen. Doch was passiert, wenn es keine Erben gibt oder diese das Erbe ausschlagen?

Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen

Sollte es keinen zahlungspflichtigen Erben geben oder wird das Erbe ausgeschlagen, greifen die Bestattungspflichten nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes.
In der Regel ergibt sich folgende Reihenfolge:

  1. Erben (laut § 1968 BGB)
  2. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  3. Kinder des Verstorbenen
  4. Eltern des Verstorbenen
  5. Geschwister des Verstorbenen
  6. Großeltern des Verstorbenen
  7. Enkelkinder des Verstorbenen

Sollte es keine Angehörigen geben oder können diese die Kosten nicht tragen, übernimmt in letzter Instanz der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten – hierzu später mehr.


Besondere Fälle der Kostenübernahme
1. Das Erbe wurde ausgeschlagen – wer zahlt dann?

Häufig wird ein Erbe ausgeschlagen, um Schulden des Verstorbenen nicht übernehmen zu müssen.
Doch Achtung: Die Bestattungspflicht bleibt dennoch bestehen!
Wer in der gesetzlichen Reihenfolge zur Bestattung verpflichtet ist, muss unabhängig von einer Erbausschlagung die Kosten tragen.

Beispiel: Ein Sohn schlägt das Erbe seines verschuldeten Vaters aus. Dennoch bleibt er als nächster Angehöriger nach Landesrecht bestattungspflichtig und muss für die Kosten aufkommen.

2. Der Verstorbene hatte eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgekonto

Falls der Verstorbene vorgesorgt hat, können die Bestattungskosten durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgekonto gedeckt werden.
In diesem Fall erhält der Begünstigte das Geld aus der Versicherung oder dem Vertrag und kann die Bestattung damit finanzieren.

3. Der Verstorbene war Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse

Früher zahlten gesetzliche Krankenkassen ein sogenanntes Sterbegeld an die Angehörigen aus – diese Leistung wurde jedoch 2004 abgeschafft.
Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen können allerdings noch Sterbegeld auszahlen.

4. Sozialbestattung – Übernimmt das Sozialamt die Kosten?

Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, kann das Sozialamt eine sogenannte Sozialbestattung übernehmen. Dies ist in § 74 SGB XII geregelt:

„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“

Das bedeutet: Das Sozialamt prüft zunächst, ob die Angehörigen finanziell belastbar sind.
Falls sie die Kosten nachweislich nicht aufbringen können, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung.

Wichtige Punkte:

  • Ein Antrag auf Übernahme muss vor der Beauftragung eines Bestatters gestellt werden.
  • Das Sozialamt zahlt nur die notwendigsten Kosten (z. B. eine einfache Erdbestattung oder Feuerbestattung).
  • Individuelle Wünsche (z. B. eine aufwendige Trauerfeier) werden nicht übernommen.

Was kostet eine Bestattung überhaupt?

Die Kosten für eine Bestattung können stark variieren. Hier einige durchschnittliche Werte für Deutschland:

  • Feuerbestattung: 3.500 – 7.000 €
  • Erdbestattung: 6.000 – 12.000 €
  • Baumbestattung: 3.500 – 6.000 €
  • Seebestattung: 3.500 – 6.000 €

Die Kosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  1. Bestatterleistungen: Sarg, Urne, Überführung, hygienische Versorgung, Aufbahrung
  2. Friedhofsgebühren: Grabkauf, Grabnutzung, Beisetzungskosten
  3. Behördliche Gebühren: Sterbeurkunden, Genehmigungen
  4. Trauerfeier: Blumenschmuck, Musik, Redner, Trauerkarten
  5. Grabstein und Pflege: Langfristige Kosten für das Grab

Tipps zur finanziellen Entlastung

Damit Angehörige nicht unvorbereitet hohe Kosten tragen müssen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge:

  1. Sterbegeldversicherung: Eine kleine monatliche Einzahlung sichert später die Bestattungskosten.
  2. Bestattungsvorsorgevertrag: Hier können Bestattungswünsche festgelegt und die Kosten gedeckt werden.
  3. Treuhandkonto: Das Geld für die Bestattung wird sicher verwahrt und zweckgebunden verwendet.
  4. Rücklagen bilden: Wer frühzeitig für diesen Fall spart, entlastet seine Familie später.

Fazit: Wer zahlt nun die Bestattungskosten?

Zusammengefasst gilt:

Primär zahlt der Erbe gemäß § 1968 BGB.
✅ Falls kein Erbe existiert oder das Erbe ausgeschlagen wird, müssen die nächsten Angehörigen gemäß Bestattungsgesetz zahlen.
✅ Wenn niemand zahlungsfähig ist, kann das Sozialamt eine einfache Bestattung finanzieren.
Private Vorsorge (z. B. Sterbegeldversicherung) kann die finanzielle Belastung für Angehörige verringern.

Die Kosten für eine Bestattung sollten frühzeitig geplant werden, um den Angehörigen in dieser schwierigen Zeit finanzielle Sorgen zu ersparen. Wenn du Fragen hast oder eine Beratung zu Bestattungskosten benötigst, stehen wir dir bei Bestattungen Thies jederzeit mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen zur Seite. 💙

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