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Die Idee, die Urne eines geliebten Menschen zuhause aufzubewahren, entsteht oft aus Nähe, Liebe und Verbundenheit.
Der Wunsch ist verständlich – jemand soll nicht „weit weg“ sein.
In Deutschland ist die Aufbewahrung einer Urne zuhause grundsätzlich nur eingeschränkt erlaubt.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Alternativen, die wir Ihnen ruhig und verständlich erklären.
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Darf man eine Urne in Deutschland zuhause haben?
In Deutschland gilt die sogenannte Friedhofspflicht. Das bedeutet:
Eine Urne darf „in der Regel“ nicht einfach zuhause aufbewahrt werden. Sie muss an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden – zum Beispiel:
• auf einem Friedhof
• in einem Kolumbarium
• in einem Ruheforst / Friedwald
• auf See
Aber: Es gibt Ausnahmen.
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Ausnahmen – wann ist die Urne zuhause erlaubt?
In einigen Bundesländern und in besonderen Fällen können Urnen im privaten Raum aufbewahrt werden.
Dies ist jedoch an Genehmigungen gebunden und muss offiziell beantragt und dokumentiert werden.
Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten und unterstützen auf Wunsch die Beantragung.
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Alternative: Urne in der Natur (Waldbestattung)
Viele Menschen entscheiden sich für eine Beisetzung in einem Ruheforst oder Friedwald. Dort bleibt die Nähe zur Natur erhalten, und der Ort darf jederzeit besucht werden.
• friedlich
• warm
• still
• ohne Grabpflege
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Alternative: Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird die Urne dem Meer in einer würdevollen Zeremonie übergeben. Angehörige erhalten die genauen Koordinaten der Beisetzung – ein Ort der Erinnerung bleibt.
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Alternative: Erinnerungsstücke
Es gibt Möglichkeiten, einen persönlichen Teil bei sich zu tragen:
• Erinnerungsdiamanten (aus Asche)
• Schmuck mit kleiner Symbolkapsel (ohne Asche)
• Erinnerungsstücke, die den Menschen spiegeln
Wir beraten Sie ruhig und ohne Druck.
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Wir hören zu. Wir erklären. Wir begleiten.
Wenn Sie diesen Weg gerade gehen oder eine Entscheidung braucht Zeit:
Rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns Zeit.
Telefon: 040 55 630 112
E-Mail: info@bestattungen-thies.de
In der Regel nein, wegen der Friedhofspflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen und Alternativen, die wir ruhig erklären können.
Ja. Eine Urne darf nur mit behördlicher Genehmigung zuhause aufbewahrt werden. Wir unterstützen bei den Anträgen.
Waldbestattungen, Seebestattungen und persönliche Erinnerungsstücke können Nähe spenden und gleichzeitig rechtlich sicher sein.
Weiterführende Themen:
→ Bestattungsarten im Überblick
→ Bestattungsvorsorge
→ Trauerfeier gestalten
→ Bestattungskosten verständlich erklärt
→ Was tun im Todesfall?
Wir begleiten Sie – ruhig, warm und verlässlich.
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