Was ist eine Erdbestattung?
Im Rahmen einer Erdbestattung wird ein menschlicher Leichnam an die Erde übergeben.
Deshalb ist auch von einer Beerdigung die Rede, da der Sarg auf einem Friedhof in ein Grab hinabgelassen wird.
Unterschieden werden die Gräber nach Wahl- und Reihengrabstätten. In der Regel findet vor oder nach der Beerdigung eine Trauerfeier statt.
Die Ruhedauer einer Grabstelle, die Belegungsmöglichkeiten und die Preise für Gräber richten sich nach den regionalen Friedhofssatzungen. Die Friedhofsträger sind Gemeinden oder Kirchen. Diese legen fest, welche Grabarten zu welchen Preisen angeboten werden.
Um Hinterbliebene nicht mit den Kosten der Bestattung zu belasten, empfiehlt es sich bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Im Todesfall werden mit der Einzahlungssumme die Bestattungskosten beglichen.
Der Sarg wird oft auf einem Bahrwagen zum Grab geleitet und dort von den Trägern in das Grab abgesenkt. Zum Teil geschieht dies mit Seilen, zum Teil wird ein Absenkautomat genutzt.
Bei den Trägern handelt es sich je nach den örtlichen Gegebenheiten um Angestellte der Friedhofsverwaltung oder des Bestatters. In einigen Gemeinden erlaubt die Friedhofssatzung den Transport des Sarges zum Grab durch Angehörige, Vereinskameraden oder Nachbarn des Verstorbenen.
Das Absenken des Sarges ins Grab muss aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen immer erfahrenen Sargträgern überlassen werden. Es kommt vor, dass Angehörige weder das Absenken des Sarges miterleben möchten, noch auf den Sarg im Grab hinabblicken wollen, weil sie beides in ihrer Trauer zu sehr schmerzt. Daher kann in Absprache mit dem Trauerredner oder Geistlichen der Sarg zu einem späteren Zeitpunkt abgesenkt werden, wenn die Trauergemeinde den Friedhof bereits verlassen hat.
Bei einer Reihengrabstätte – auch Einzelgrabstätte genannt – kann zwischen Erdreihen- und Urnenreihengrabstätte gewählt werden. Eine Platzauswahl ist jedoch nicht möglich, denn die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben und nach Ablauf der Ruhezeit wieder aufgelöst. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die klassische Reihengrabstätte ist nur für die Beisetzung eines einzigen Verstorbenen vorgesehen – entweder in einem Sarg oder in einer Urne.
Wahlgrabstätten – auch Familiengrabstätten genannt – können ein- oder mehrstellig sein. Hier können Sie besondere Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Lage, Größe und Nutzungsdauer einbringen. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist in der Regel auch über Generationen hinweg möglich. Ob es sich bei einer Wahlgrabstätte um eine ein- oder mehrstellige Grabstätte handelt, ist dabei unerheblich. Bei einer Erstbelegung ist durch ein Tiefengrab ebenfalls eine zeitversetzte Bestattung zweier Verstorbener übereinander möglich – sofern die Bodenverhältnisse dies zulassen.
Beisetzungen von Urnen finden vor allem auf speziell dafür ausgewiesenen Flächen statt, die als Gemeinschaftsgrabflächen bezeichnet werden. Auch sogenannte Wiesen- oder Rasengräber gehören zu Gemeinschaftsgrabflächen. Grabsteine und Kreuze gibt auf solchen Bestattungsarealen in der Regel nicht. Dafür werden die Namen und Daten der Verstorbenen oft an einer zentralen Stelle gekennzeichnet.